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Natur- und Artenschutz

Die Vielfalt an Arten und Lebensräumen ist die Voraussetzung dafür, dass die Natur dauerhaft Leistungen erbringen kann, auf die wir Menschen angewiesen sind. Es ist daher eine wichtige Aufgabe für unsere Zukunft, die zunehmenden Nutzungsansprüche und den fortschreitenden Flächenverbrauch durch den Menschen möglichst nachhaltig zu gestalten.

Der Natur- und Artenschutz ist bei allen Eingriffen in Natur und Landschaft zu beachten. Unsere qualifizierten Unterlagen und Beratungen tragen wesentlich zur Rechtssicherheit von Genehmigungsverfahren bei.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).

Ob beim Bau einer Straße, einer Windenergieanlage oder einer landwirtschaftlichen Halle in der freien Feldflur, bei nahezu jedem Eingriff in Natur- und Landschaft wird eine saP benötigt. Mit der Erstellung der dafür erforderlichen Fachbeiträge beschäftigen wir von NATURGUTACHTER uns tagtäglich.

In Bayern genießen wir einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Naturschutzbehörden. Durch unsere ausgeprägte Ausrichtung auf den strengen Artenschutz und die enge Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Fachleuten und lokalen Experten schaffen wir das notwendige Vertrauen, um effektiv mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten gewährleistet auch eine sichere Planung und Kosteneinschätzung für den Auftraggeber. Unsere Kunden werden jederzeit über den zeitlichen Ablauf des Projekts sowie relevante Zwischenstände informiert.

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"Wir halten Ihnen den Rücken frei!"

Das systematische Vorgehen gliedert sich in 5 Prüfschritte - wir begleiten Sie gerne bei allen Schritten:

  • Relevanzprüfung

    Beinhaltet die Datenrecherche zu einem Untersuchungsgebiet sowie einen Übersichtsbegang zur Abschätzung des Vorkommens saP-relevanter Arten und Beurteilung möglicher vorhabenbedingter Betroffenheiten. Bei eindeutigem Ausscheiden aller Arten ist ein weiteres Vorgehen nicht nötig.

  • Bestandserfassung am Eingriffsort

    Methodische Erfassung aller Arten im Gelände, die bei der Relevanzprüfung nicht ausscheiden.

  • Prüfung der Verbotstatbestände

    Ermittlung möglicher Projektwirkungen im Bezug auf das Artenschutzrecht.

  • Prüfung des Maßnahmenbedarfs

    Entwicklung geeigneter Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), um Tatbestände zu vermeiden.

  • Ausnahmeprüfung

    Ausnahmeprüfung sowie Festlegung von FCS-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes) bei weiterhin erfülltem Verbotstatbestand.

Kartierungen Flora & Fauna.

Die Kartierung von Flora und Fauna ist eine Kernkompetenz unseres Unternehmens, die in verschiedenen Anwendungsbereichen von Bedeutung ist. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfassende Kenntnisse in Bezug auf alle Artengruppen.
Alle Maßnahmen zur Erfassung von Pflanzen oder Tieren erfolgen gemäß den behördlich festgelegten Methodenstandards, die darauf abzielen, zuverlässige und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund dessen sind unsere Daten und Aussagen auch vor Gericht haltbar und gewährleisten ein hohes Maß an Rechtssicherheit bei Eingriffsvorhaben.

Artengruppen

Fledermäuse

Artengruppen

Großsäuger

Artengruppen

Sonstige Säugetiere

Artengruppen

Vögel

Artengruppen

Amphibien

Artengruppen

Reptilien

Artengruppen

Fische

Artengruppen

Libellen

Artengruppen

Tagfalter

Artengruppen

Heuschrecken

Artengruppen

Käfer

Artengruppen

Wildbienen

Artengruppen

Krebse

Artengruppen

Mollusken

Artengruppen

Makrozoobenthos

Artengruppen

Bäume

Artengruppen

Pflanzen allgemein

Artengruppen

Sonstige Artengruppen

Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung.

Die Durchführung von Vorhaben innerhalb oder in der Nähe von Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete oder SPA-Gebiete) kann potenziell negative Auswirkungen auf diese Gebiete haben. Es ist daher meist erforderlich zu prüfen, ob die Schutzziele des betroffenen Gebietes erheblich beeinträchtigt werden können. Wenn im Vorfeld unklar ist, ob das Vorhaben eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auslösen kann, kann eine FFH-Vorprüfung durchgeführt werden, um einfach gelagerte Fälle abzuschichten und den Gesamtaufwand für die Prüfung niedrig zu halten.

Bei der Verträglichkeitsprüfung wird untersucht, ob geplante menschliche Aktivitäten potenziell negative Auswirkungen auf die in den Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensräume oder Arten haben und ob die festgesetzten Erhaltungsziele durch diese Auswirkungen gefährdet werden. Falls erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, muss geprüft werden, ob Maßnahmen umgesetzt werden können, um den Schutz der Arten trotz des Eingriffs zu gewährleisten. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass solche Aktivitäten im Einklang mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes stehen.

Als sachverständiges Gutachterbüro unterstützen wir Sie gerne in diesem Prozess. Bei früher Beauftragung können wir Hindernisse im Zulassungsverfahren rechtzeitig erkennen und Konflikte mit der Behörde sowie nachträgliche Planungsänderungen lassen sich vermeiden.

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  • Identifizierung des Vorhabens:

    Klare Beschreibung der geplanten Aktivität, die potenzielle Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet haben könnte.

  • Bestandsaufnahme der Gebietscharakteristika:

    Analyse der ökologischen Eigenschaften und Merkmale des betroffenen Natura 2000-Gebiets, um zu verstehen, welche Lebensraumtypen (LRT) und Arten vorkommen.

  • Bewertung der Auswirkungen:

    Einschätzung, ob das Vorhaben wahrscheinlich erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzziele des betroffenen Natura 2000-Gebiets hat.

  • Entwicklung von Vermeidungs- und/oder Minderungsmaßnahmen:

    Wenn erhebliche Auswirkungen erkannt werden, müssen Maßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde entwickelt werden, um diese zu vermeiden oder zu minimieren.

  • Entscheidungsfindung:

    Auf Grundlage der Bewertung wird entschieden, ob das Vorhaben zugelassen wird oder nicht. Wenn erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten sind und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu verhindern oder zu minimieren, kann das Vorhaben abgelehnt werden.

Planungsraumanalysen, Machbarkeitsstudien.

Zur Bewertung potenzieller Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf die Fauna und Flora sowie deren Wechselwirkungen mit der Umwelt kann im Vorfeld von größeren Projekten eine faunistische Planungsraumanalyse oder eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Diese ermöglicht eine umfassende Kenntnis über mögliche artenschutzrechtliche Konflikte und liefert dem Vorhabenträger eine fachgutachterliche Einschätzung zum Vorkommen prüfrelevanter Tier- und Pflanzenarten sowie der Habitatausstattung eines Gebiets. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens oder einzelner Varianten geleistet.

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Ausgleichsflächenplanung & -realisierung.

Im Falle unvermeidlicher Beeinträchtigungen von Lebensräumen prüfrelevanter Arten durch das geplante Vorhaben ist in der Regel die Schaffung von Ersatzlebensräumen erforderlich. Diese müssen die ökologischen Ansprüche der betroffenen Arten erfüllen und ihre Ansiedelung gewährleisten.

Beispielsweise sind für die Ansiedelung von Zauneidechsen unterschiedliche Versteckmöglichkeiten, Eiablageplätze, Sonnenplätze sowie insgesamt eine ausreichende Besonnung und ein günstiges Mikroklima erforderlich. Damit die Tiere nicht verhungern, muss auch ein ausreichendes Angebot an Nahrungstieren vorhanden sein. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Flächen angenommen, etwa nach einer Umsiedlung auf diese Fläche.

Die Herstellung der artspezifischen Habitatausstattung erfordert Spezialkenntnisse, welche wir in Zusammenarbeit mit ausführenden Fachbetrieben einbringen können. Die erfolgreiche Ansiedlung bzw. Annahme dieser Flächen bildet die Grundlage für den anschließenden Baubeginn.

Darüber hinaus können wir je nach Bedarf neue Lebensräume für alle Tier- und Pflanzenarten erstellen und bei Bedarf auch die Anlage der Flächen übernehmen.

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